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Presse - Akkreditierungsrichtlinien (27 kB)
Presse - Akkreditierungsantrag (28 kB)
Presse - Akkreditierungsvereinbarung (43 kB)
Presse - Logos JCR
JCR - Fotos 2009 (37 mB)
Alle Pressemitteilungen auf einen Blick...
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Akkreditierungsvereinbarung
§ 1 Ich bin mit der von Motorsportveranstaltungen ausgehenden Risiken bewusst und verpflichte mich, den von den Veranstaltern, der Rennleitung, den Sportwarten, der Polizei und deren Beauftragten erlassenen Vorschriften und Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und optischer Art) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten und insbesondere Sperrzonen und Sicherheitsstreifen nicht zu betreten.
§ 2 Bei Verstößen gegen Ge- und Verbote des Veranstalters handele ich auf eigene Gefahr. Daher ist eine Haftung der in § 3 genannten Personen ausgeschlossen. Ich erkenne an, dass ich auf eigene Gefahr handele, wenn ich den allgemein für Zuschauer zugänglichen Bereich und die ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesenen Plätze verlasse, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt dort vom Veranstalter geduldet wird. Ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesen sind:
- alle als solche ausgewiesenen Zuschauerplätze
- der gesamte Fahrerlager- bzw. Serviceplatzbereich einschließlich aller Verbindungswege
- der Boxenbereich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt vor den Streckenbegrenzungen (Leitplanken, Betonelemente etc.) generell verboten ist.
§ 3 Ich verzichte für mich und die mir gegenüber unterhaltsberechtigten Personen darauf,
- die FIM, die UEM, den DMSB, deren Präsidenten, Generalsekretäre, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,
- den ADAC, die ADAC-Regionalclubs, die ADAC-Ortsclubs, die ADAC Motorsport GmbH, etwaige Promoter und Serienorganisatoren/-manager, deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,
- die SCHÖNER LEBEN MARKETING GMBH und deren Mitarbeiter,
- die Veranstalter, deren Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
- die Eigentümer der Rennstrecke, die Betreiber der Rennstrecke und deren Beauftragte,
- die Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Bewerber und deren Helfer, soweit es sich um ein Rennen, eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder um ein gezeitetes oder ungezeitetes Training hierfür handelt,
- Behörden, Renndienste und andere Personen oder Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltungen in Verbindung stehen,
für Sach- und Vermögensschäden in Anspruch zu nehmen, soweit ich mich außerhalb des für Zuschauer allgemein zugänglichen Bereichs aufhalte und Unfall und Schaden von dem oben genannten Personenkreis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden.
§ 4 Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen § 1 zum Entzug meines Pressetickets führt.
§ 5 Die von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Medienberichterstatterplätze sind auf der Strecken-skizze vermerkt. Diese werde ich an den jeweiligen Veranstaltungstagen einsehen.
§ 6 Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- und Videokameras der schriftlichen Genehmigung der Inhaber und Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Die widerrechtliche Verwendung von TV- und Videogeräten führt zum sofortigen Entzug des Presseausweises und zu einer Verweisung von der Veranstaltungsstätte. Werden von den Rechteinhabern Ansprüche auf Schadenersatz gegen mich oder den in § 3 genannten Personenkreis geltend gemacht, habe ich hierfür einzustehen.
§ 2 Bei Verstößen gegen Ge- und Verbote des Veranstalters handele ich auf eigene Gefahr. Daher ist eine Haftung der in § 3 genannten Personen ausgeschlossen. Ich erkenne an, dass ich auf eigene Gefahr handele, wenn ich den allgemein für Zuschauer zugänglichen Bereich und die ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesenen Plätze verlasse, und zwar auch insoweit, als der Aufenthalt dort vom Veranstalter geduldet wird. Ausdrücklich von der Rennleitung ausgewiesen sind:
- alle als solche ausgewiesenen Zuschauerplätze
- der gesamte Fahrerlager- bzw. Serviceplatzbereich einschließlich aller Verbindungswege
- der Boxenbereich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt vor den Streckenbegrenzungen (Leitplanken, Betonelemente etc.) generell verboten ist.
§ 3 Ich verzichte für mich und die mir gegenüber unterhaltsberechtigten Personen darauf,
- die FIM, die UEM, den DMSB, deren Präsidenten, Generalsekretäre, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,
- den ADAC, die ADAC-Regionalclubs, die ADAC-Ortsclubs, die ADAC Motorsport GmbH, etwaige Promoter und Serienorganisatoren/-manager, deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter,
- die SCHÖNER LEBEN MARKETING GMBH und deren Mitarbeiter,
- die Veranstalter, deren Beauftragte, Sportwarte und Helfer,
- die Eigentümer der Rennstrecke, die Betreiber der Rennstrecke und deren Beauftragte,
- die Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Bewerber und deren Helfer, soweit es sich um ein Rennen, eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder um ein gezeitetes oder ungezeitetes Training hierfür handelt,
- Behörden, Renndienste und andere Personen oder Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltungen in Verbindung stehen,
für Sach- und Vermögensschäden in Anspruch zu nehmen, soweit ich mich außerhalb des für Zuschauer allgemein zugänglichen Bereichs aufhalte und Unfall und Schaden von dem oben genannten Personenkreis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden.
§ 4 Mir ist bekannt, dass ein Verstoß gegen § 1 zum Entzug meines Pressetickets führt.
§ 5 Die von der Rennleitung ausdrücklich zugewiesenen Medienberichterstatterplätze sind auf der Strecken-skizze vermerkt. Diese werde ich an den jeweiligen Veranstaltungstagen einsehen.
§ 6 Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- und Videokameras der schriftlichen Genehmigung der Inhaber und Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Die widerrechtliche Verwendung von TV- und Videogeräten führt zum sofortigen Entzug des Presseausweises und zu einer Verweisung von der Veranstaltungsstätte. Werden von den Rechteinhabern Ansprüche auf Schadenersatz gegen mich oder den in § 3 genannten Personenkreis geltend gemacht, habe ich hierfür einzustehen.
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Tel.: +49 (0) 6129 - 1592 · Mobil: +49 (0) 171 - 470 74 74 · Fax: +49 (0) 6129 - 15 99 · E-Mail:info@jimclark-revival.com · www.jimclark-revival.com
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